Verbrauchervertrag

Verbrauchervertrag
Vertrag zwischen einem  Unternehmer und einem  Verbraucher (§ 310 III BGB). Für den V. gelten zahlreiche, den Verbraucher schützende Sonderschriften bei  Allgemeinen Geschäftsbedingungen,  Haustürgeschäft,  Fernabsatzvertrag, beim  Widerrufsrecht,  Verbrauchsgüterkauf,  Teilzeit-Wohnrecht,  Verbraucherdarlehen, Finanzierungsleasing ( Leasing),  Teilzahlungsgeschäft,  Ratenlieferungsvertrag und Darlehensvermittlung, ferner nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 2.1.2002 (BGBl II 342).

Lexikon der Economics. 2013.

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